Abfallarten • Hier finden Sie eine Übersicht ...

Bauschutt
(recyclefähig)

Zu der Abfallart Bauschutt gehören ausschließlich mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, wie Steine, Mauerwerk, Mörtel, Beton und Estrich.

Kein Bims, Ytong oder Gipssteine (siehe Leichtbaustoffe).

Bauschutt
(nicht recyclefähig)

Zu der Abfallart Bauschutt nicht RC-fähig gehören neben dem recyclefähigen Bauschutt auch, Gipsstein (kein Rigips), Putz, Bims und Ytongsteine sowie Porenbeton.

Leichtbaustoffe

Zu den Leichtbaustoffen zählen Rigipsplatten. Diese dürfen Tapetenanhaftungen aufweisen, müssen jedoch frei von mineralischen Anhaftungen sein um aufbereitet zu werden.

Erdaushub

Erdaushub besteht aus natürlichen gewachsenen und nicht verunreinigen Böden und Gesteinen. Grasnarbe und Wurzelwerk gehören nicht zum Bodenaushub.

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (kurz: Baumisch)

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind ein Gemisch aus nichtmineralischen und mineralischen Stoffen. Hier können Folien, Pappe, Hölzer und mineralische Stoffe wie Mauerwerk und Steine zusammengepackt und entsorgt werden.

Grünabfälle

Als Grünabfälle bezeichnet man Stoffe, die bei der Gartenarbeit anfallen, wie z.B. Rasenschnitt, verwelkte Blumen, Hecken und Sträucher. Desweiteren zählen Wurzeln und Äste bis zu 15 cm Durchmesser auch zu Grünabfällen.

Holz

Zu den Holzabfällen gehören Holzwerkstoffe, Spanplatten, furniertes Holz, Türen und Fensterrahmen. Hier wird jedoch in folgende Holzabfallarten unterschieden:

Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenen Holz, Paletten aus Vollholz (z.B. EUR-PL)

Baustellensortimente aus Holzwerkstoffen, behandeltes Vollholz, Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter und Zargen von Innentüren (ohne schädliche Verunreinigungen)

Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, Altholz aus Sperrmüll, Paletten mit Verbundmaterialien

Holzfachwerk, Dachsparren, Fenster, Fensterstöcke, Außentüren, imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen.
Sie unterliegen einer strengen Überwachungspflicht. Hier wird ein spezieller Entsorgungsnachweis verlangt und nach §3 NachwV für den Kunden erstellt.

Dämmstoffe mit z.B. Glaswolle, Steinwolle (gefährliche Abfälle):

Überwachungsbedürftige Abfälle. Hier wird ein spezieller Entsorgungsnachweis verlangt und nach §3 NachwV für den Kunden erstellt.

Die Glas- oder Steinwolle muss luftdicht in geeignete und dafür zugelassene KMF-Gewebesäcke luftdicht verpackt werden. Diese Gewebesäcke erhalten Sie kostengünstig bei uns.

Asbesthaltige Baustoffe (gefährliche Abfälle):

Überwachungsbedürftige Abfälle. Hier wird ein spezieller Entsorgungsnachweis verlangt und nach §3 NachwV für den Kunden erstellt.

Die asbesthaltigen Dachwell- oder Schieferplatten müssen in sog. Asbest Bags fachgerecht verpackt und in den Container verladen werden.

Asbest-Bags (Big oder Long Bags) sind in verschiedenen Größen bei uns erhältlich.

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