Neue Gewerbeabfallverordnung zum 01.08.2017

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Zum 01.08.2017 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft.

Mit der Novelle bezweckt der Gesetzgeber unter anderem die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen und somit das Recycling zu stärken. Der Abfallerzeuger wird hiermit dazu verpflichtet Abfälle an der Anfallstelle getrennt zu sammeln und dies zu dokumentieren. Die Dokumentation ist durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente vorzunehmen. Die Dokumentationspflichten entfallen nur für Bau- und Abbruchmaßnahmen deren insgesamt anfallenden Abfälle 10 Kubikmeter nicht überschreiten.

Die Otto Krings GmbH ist als Ihr zuverlässiger Entsorgungspartner gut auf die Novelle der GewAbfV vorbereitet. Bei Beratungsbedarf zum diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter der bekannten Rufnummer 02222/ 6 17 44 oder per mail unter info@krings-container.de zur Verfügung.

Die Novelle der GewAbfV in Ihrer kompletten Fassung finden Sie auf unserer Homepage unter www.krings-container.de/downloads.html