Mundschutz­pflicht auf unserem Betriebs­gelände

Zu den bereits am 18.03.2020 von uns beschlossenen Verhaltensanpassungen & Vorsichtsmaßnahmen gegen die Ausbreitung von dem Corona-Virus (COVID-19) gilt nun ab dem 29.10.2020, eine Mundschutzpflicht auf unserem gesamten Betriebsgelände in Bornheim-Hersel.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Otto Krings GmbH